Kopex S.A. gehörten nach dem Kauf der von DWS Investment GmbH gehaltenen Hansen-Aktien mehr als 95 Prozent der Aktien der Hansen Sicherheitstechnik AG. Kopex S.A. war daher berechtigt, einen Ausschluss der verbliebenen Minderheitsaktionäre zu verlangen.
Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wird mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Diese wird frühestens für Anfang Oktober erwartet.
Die Minderheitsaktionäre haben die Möglichkeit, die Höhe der festgelegten Barabfindung gerichtlich in Rahmen eines Spruchverfahrens nachprüfen zu lassen. Die Frist hierfür beträgt 3 Monate ab dem Tag der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ins Handelsregister.
zur Hauptversammlung 2013
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